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Gastartikel Wirtschaft & Arbeit

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: So kann die Bundesregierung noch vor der Wahl beim Klimaschutz nachbessern

Es ist eine Entscheidung, die selbst die Klagenden überrascht hat: „Mit den Grundrechten unvereinbar“, sind die in dem im Jahr 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetz festgelegten Treibhausgasbudgets für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Beschluss vom 24. März 2021, der am vergangenen Donnerstag veröffentlicht wurde. Der Grund: Festgelegt hatte der Gesetzgeber die Emissionsziele nur bis zum Jahr 2030. Die Jahre danach blieben ungeregelt, der Weg zur Klimaneutralität damit nicht zu Ende gezeichnet. Klar angegeben ist dagegen das Ziel: Mitte des Jahrhunderts, also bis 2050, soll in Deutschland Treibhausgasneutralität erreicht sein. Mitte des Jahrhunderts muss sie laut des Weltklimarates IPCC allerdings bereits global erreicht sein, um das 1.5°-Ziel nicht zu verfehlen, auf das sich die internationale Staatengemeinschaft im Pariser Klimaabkommen geeinigt hat.

Bis Ende 2022 muss der Gesetzgeber die Treibhausgas-Budgets für die Jahre nach 2031 konkretisieren, entschied das Bundesverfassungsgericht. Nach der Verkündung entwickelte sich jedoch eine Dynamik innerhalb der Bundesregierung, die sie dazu nutzen sollte, ihr Gesetz und die grundsätzliche Klimaschutz-Strategie nachzubessern. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat angekündigt, sich dazu sowohl mit der SPD als auch den Grünen und der FDP zusammensetzen zu wollen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) kündigte gleich einen neuen Gesetzesentwurf an, der die Klimaneutralität in Deutschland bereits 2045 festschreiben soll. Hier drei Vorschläge für Nachbesserungen beim Klimaschutz, die noch vor der Wahl umgesetzt werden können:

1.    Jetzt den notwendigen Technologiewandel vorantreiben: Ausbau der erneuerbaren Energien wieder beschleunigen

Die Grundidee des Klimaschutzgesetzes hat das Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet: Es teilt die Treibhausgasemissionen, die Deutschland noch verbleiben, auf die verschiedenen Wirtschafts- und Lebensbereiche auf und weist jedem von ihnen ein jährliches Reduktionsziel zu. So müssen die Treibhausgasemissionen in Industrie und bei Wohngebäuden jährlich etwa um jeweils 5 Millionen Tonnen CO2 sinken, im Verkehr etwas stärker. Diese Aufteilung ist keineswegs selbstverständlich. Liberale Politiker*innen und manche Ökonom*innen fordern regelmäßig, auf solche Sektor genauen Ziele generell zu verzichten und stattdessen durch einen steigenden CO2-Preis die Emissionsreduktion dort anzureizen, wo es am kostengünstigsten möglich ist. Dafür bräuchte es, so das Argument, nur ein festgelegtes Restbudget, wie viel CO2 noch ausgestoßen werden darf und einen möglichst freien Handel der damit verbundenen Zertifikate („cap and trade“). Das Problem dabei ist: Wir leben nicht in einem theoretischen Wirtschaftsmodell, sondern der Realität.

In der Realität kann man jedoch nicht bei jedem Produkt, das CO2-Ausstoß verursacht, von heute auf morgen auf ein Ersatzprodukt umsteigen, sobald der CO2-Preis steigt. Denn in der Realität werden heute Heizungen eingebaut, die dann 20 Jahre oder länger in unseren Häusern bleiben. In der Realität werden heute Neuwagen gekauft, die dann etwa 18 Jahre lang gefahren werden. Und in der Realität braucht die Industrie Jahrzehnte, um energieintensive Produktionsprozesse wie Stahl- und Zementproduktion auf klimaneutrale, wasserstoffbasierte Prozesse umzustellen. 

Wenn das Ziel für 2045 also heißt, dass alle Autos, Heizungen und Industrieproduktionen klimaneutral laufen sollen, müssen wir jetzt die richtigen Technologien einbauen oder aufbauen.

Die gute Nachricht lautet: Die wichtigsten dieser Technologien sind bereits verfügbar. Ein Szenario der Unternehmensberatung McKinsey zeigt, welche Technologien in Europa den größten Beitrag zur Klimaneutralität bis 2050 leisten können, wenn diese möglichst günstig, aber über alle Sektoren hinweg vollzogen werden soll. An erster Stelle stehen alte Bekannte: Windenergie an Land, Photovoltaik und batterieelektrische PKW, gefolgt von Wärmepumpen, batterieelektrischen LKW und Windenergie auf See. Erst dann folgen „hippe“ Zukunftstechnologien wie wasserstoffbasierte Stahlproduktion, Carbon Capture and Storage (CCS) und Brennstoffzellen-LKW, auf die „technologieaffine“ Klimapolitiker:innen so gerne verweisen. Sie sind wichtig, keine Frage, aber der Ausbau der erneuerbaren Energien ist die Grundlage für alles. Ob schnellerer Kohleausstieg, E-Mobilität, Wasserstoffproduktion oder Wärmepumpen zum Heizen: Ein schnellerer Ausbau von Solar- und Windenergie in den nächsten Jahren ist die notwendige Bedingung für CO2-Ersparnisse über alle Sektoren hinweg.

Die Breite der gesellschaftlichen Koalition, die diese Forderung inzwischen mitträgt, ist fast einmalig: Von Umweltverbänden und Klimaschützer*innen, über Gewerkschaften bis hin zu Autobauer*innen und der chemischen Industrie sind sich eigentlich alle einig, dass der Ausbau von Wind- und Solarenergie angekurbelt werden muss. Vorschläge dazu gibt es zahlreich, sie reichen von einer Solaranlagenpflicht für Neubauten und öffentliche Gebäude, der Abschaffung der sogenannten „Sonnensteuer“schnelleren Genehmigungsverfahren für neue WindenergieanlagenWindenergie in Nutzforsten bis zum Ersetzen alter Windenergieanlagen durch neue, meist um ein vielfaches leistungsfähigere Anlagen. Einzig und allein die CDU blockiert die dafür notwendigen Regelungen. Zu einer geplanten Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hieß es zuletzt allen Ernstes, man habe „im Moment einfach andere Sorgen“. Man sehe sich außer Stande, eine*n Nachfolger*in für den kürzlich zurückgetretenen Energiepolitiker Joachim Pfeiffer zu benennen. 

2.    Deutsche Klimaziele an den europäischen „Green Deal“ anpassen: Kohleausstieg bis 2030

Auch ohne das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hätte Deutschland seine Treibhausgasreduktionspfade anpassen müssen. Denn kürzlich haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten auf eine europaweite Reduktion der Treibhausgase um – 55% bis 2030 (im Vergleich zu 1990) geeinigt; eine deutliche Verschärfung der bisher angepeilten – 40%. Für Deutschland bedeutet dies nach der europäischen Lastenteilung bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgase um -65%, inklusive eines vollständigen Kohleausstiegs, rechnet der ThinkTank Agora Energiewende.

Was angesichts des bisher anvisierten Ausstiegspfades 2035–2038 zunächst revolutionär klingt, entpuppt sich auf den zweiten Blick als gar kein so großer Schritt. Denn während CO2-Preise im Privatbereich nicht optimal funktionieren (siehe unten), zeigen sie ihre große Stärke in der Energiewirtschaft. Nachdem der Preis für eine Tonne CO2 im Europäischen Emissionshandel (EU ETS) jahrelang bei unter 10€ herumdümpelte, stieg er seit 2018 durch verschiedene Nachbesserungen am Mechanismus auf mittlerweile über 40€ pro Tonne an. Den Preis im EU ETS müssen Kraftwerksbetreiber*innen genauso bezahlen wie große Industriebetriebe – diese erhalten jedoch heute noch etliche Zertifikate kostenlos zugeteilt, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Eine Praxis, die zukünftig jedoch auslaufen könnte, wenn die EU stattdessen den von Kommissionspräsidentin von der Leyen angekündigten CO2-Grenzausgleichsmechanismus einführt. 

Eigene Darstellung in Anlehnung an AG Energiebilanzen (links) und Quandl (rechts)

Durch den steigenden Zertifikatspreis wird die Stromproduktion aus Kohle zunehmend unwirtschaftlich. Bereits 2019 kam es so zu einem deutlichen Rückgang der Kohleverstromung – ein Trend, der sich 2020 fortgesetzt hat. Da sich der Preis pro CO2-Zertifikat durch die Zielverschärfung der EU nochmal stark erhöhen wird, rechnet das Agora-Szenario für 2030 ohnehin nur noch mit einem Anteil von 2,2% Stein- und Braunkohle am deutschen Strommix. Grund genug also, den bis 2030 de-facto vollzogenen Kohleausstieg offiziell zu machen und das Kohleausstiegsgesetz entsprechend zu ändern. Umso wichtiger sind dann allerdings auch die zugesagten 40 Milliarden Euro für den Strukturwandel in den Kohleregionen, die etwa dazu eingesetzt werden sollen, zukunftsfähige Wertschöpfungsnetzwerke zu fördern und so neue Arbeitsplätze zu schaffen.

3.    „Lock-in“ von fossilen Technologien verhindern: Verbot von Öl- und Gasheizungen bei Neubauten ab 2025 und im Bestand bis 2040

Das Grundproblem des für die Dekarbonisierung notwendigen Technologiewandels ist bereits dargestellt worden: Ist eine Investitionsentscheidung erst einmal getroffen, hat sie oft langfristige Konsequenzen, die sich nur noch kostspielig zurücknehmen lassen. Was für Industrieanlagen und Gaspipelines gilt, gilt ebenso für die private Heizung und das Auto. Klimaökonom*innen sprechen hier von der Gefahr eines „Carbon lock-in“, die mit einem CO2-Preis allein leider nicht behoben werden kann.

Der Anfang 2021 eingeführte deutsche CO2-Preis auf Brennstoffe zum Heizen und Tanken verfolgt ein klares Ziel: Benzin, Heizöl und -gas sollen teurer werden, Strom wieder günstiger. Wer demnächst ein neues Auto kauft oder eine neue Heizung einbaut, sollte sich gut überlegen, ob ein Verbrenner wirklich die richtige Wahl ist – oder nicht ein E-Auto bzw. eine Wärmepumpe die bessere Alternative. Nicht wirklich hilfreich ist es, den CO2-Preis als zu gering und damit wirkungslos zu kritisieren – denn geplant ist ein schrittweiser Anstieg auf 55€ pro Tonne CO2 im Jahr 2025, mehr als das Doppelte des heutigen Niveaus. Was dagegen angebracht wäre: Eine ehrliche Kommunikation. Ja, Heizen und Tanken wird teurer – aber nur, solange man einen fossilen Verbrennungsmotor oder Heizkessel besitzt. Wer umsteigen kann, sollte das tun – lieber heute als morgen. Schädlich ist es dagegen, den Menschen Sand in die Augen zu streuen, etwa mit dem toten Pferd „E-Fuels“ – sündhaft teuer und ineffizient –  als vermeintlicher Rettungsanker für Verbrenner-PKW, wie jüngst wieder von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) geschehen.

Doch was ist mit denen, die sich einen schnellen Umstieg nicht leisten können? Diese trifft der CO2-Preis genauso, nur stehen sie mit steigenden Kosten und ohne Alternative dar. Besonders bei Mieter*innen ist die Lage absurd: Sie tragen die steigenden Heizkosten – ohne Einfluss auf die Entscheidung ihrer Vermieter*innen Einfluss nehmen zu können, welche Technologie zum Heizen verwendet wird. Die von der SPD geforderte und von der Union blockierte Beteiligung der Vermieter*innen an den Mehrkosten kann hier nur ein erster Schritt sein. Was wirklich hilft: Klare Regeln und Verbote. In Österreich dürfen Ölheizungen nur noch bis 2035 betrieben werden, Gasheizungen bis maximal 2040. Beim Austausch der Heizung gibt es ab 2022 strenge Auflagen und bereits 2025 dürfen Neubauten weder Öl- noch Gasheizung beinhalten. Die Bundesregierung sollte mit ähnlichen Regeln nachziehen. Denkbar wäre auch, Mieter*innen künftig ein Vetorecht bei der Entscheidung zu geben, was für ein Heizungstyp eingebaut werden soll.

Es gibt also sinnvolle Ergänzungen zur reinen Bepreisung von CO2-Ausstoß – und die sind unter Gerechtigkeitsaspekten und angesichts der Langfristigkeit von Anschaffungen auch dringend nötig.

Mittelfristig lässt sich ein CO2-Preis allerdings auch im Privatbereich sozial gerecht gestalten – und zwar durch eine einheitliche Rückzahlung der durchschnittlichen Mehrkosten an jede*n Bürger*in als sogenannte „Klimadividende“. Aber auf solch eine tiefgreifende Reform kann man mit der Union in der Regierung wohl nicht mehr hoffen.

Von Jonathan D. Packroff

Der Autor ist Student in Europäischer Politischer Ökonomie an der London School of Economics (LSE), SPD-Mitglied und Mitgründer der shiftee UG. Bis Mai 2020 war er studentischer Mitarbeiter beim Bundesverband WindEnergie e.V. in Berlin.